Seite wählen
“Ja, ich will.” – Wirklich?

Das geltende Steuer-, Sozialversicherungs- und Erbrecht in der Schweiz hinkt der neuen gesellschaftlichen Realität hinterher. Diese Rechtsgrundlagen erhalten damit ein steigendes Ungleichgewicht der Rechte und Pflichten zwischen den verschiedenen gelebten Lebensgemeinschaften aufrecht. Wir Menschen gestalten unser Leben heute als verheiratete Paare oder im Konkubinat, in eingetragenen Partnerschaften, als Singles, als Alleinerziehende oder in Patchworkfamilien.

Verheiratete, doppelverdienende Paare tragen gegenüber doppelverdienenden Konkubinatspaaren eine höhere Steuerlast, die “steuerliche Heiratsstrafe”. Der Bezug der Altersrente für Ehepaare ist auf das Anderthalbfache der maximalen AHV-Rente plafoniert, während Konkubinatspaare zwei volle Renten erhalten. Das Erbrecht enthält keine Gesetzgebung für unverheiratete Lebenspartner,  Konkubinatspaare sind gegenseitig nicht automatisch erbberechtigt.

Gesellschaftliche Realität

Die traditionelle Familie mit Mutter, Vater und Kind(ern) stellt zwar noch die häufigste Lebensform in der Schweiz dar, verliert jedoch immer mehr an Bedeutung. Konkubinatspaare ohne Kinder verzeichneten zwischen 1980 und 2000 eine Zunahme von 180%, solche mit Kindern von 184%.

Der Soziologe Prof. Dr. François Höpflinger setzte sich mit der Geschichte der Ehe in der Schweiz auseinander: “Die Institution der Ehe erfüllte von Beginn an gesellschaftliche Ordnungs- und Schutzfunktionen: Erstens wurde mit Hilfe der Ehe das Verhalten junger Frauen kontrolliert. Gleichzeitig war die Ehe eine Einrichtung zur Kanalisierung männlicher Sexualität.” Sie stellte eine Institution zur Regelung von Geburten und Kindererziehung, wie auch zur väterlichen Verantwortung für die Nachkommen dar. Die Ehe bestimmte das häusliche Zusammenleben und war vor der Einführung des Wohlfahrtsstaates die wichtigste Not- und Solidargemeinschaft.

Die Rolle der unmündigen Frau und die des Mannes als beherrschendes Familienoberhaupt hat sich geändert. Die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern ist in Artikel 8 Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung verankert. Frauen und Männer entscheiden heute selbstbestimmt , ob und in welcher Form der Partnerschaft sie leben und wie sie ihre Sexualität ausleben möchten. DNA-Tests weisen im Streitfall die Vaterschaft nach. Gerichte entscheiden über das Sorgerecht und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten der beiden Elternteile gegenüber ihrem Kind. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde der Wohlfahrtsstaat Schweiz Schritt für Schritt auf- und ausgebaut.

Die Gapminder-Grafik zeigt die Entwicklung des Wohlstands in Verbindung mit der Anzahl Kinder pro Frau in der Schweiz seit 1800 auf.

“Ja, ich will.” – Wirklich?: Gapminder

 Verstoss gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit

1984 entschied das Bundesgericht, dass eine deutlich höhere Steuerbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit von Artikel 8 der Bundesverfassung verstösst.

Die direkte Bundessteuer bestraft verheiratete Doppelverdiener ab einem mittleren Gesamteinkommen mit bis zu einer über 10% höheren Steuerbelastung. Niedrige gemeinsame Einkommen sind gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich begünstigt.

Die Kantone gewährten aufgrund des Bundesgerichtsentscheids entsprechende Steuererleichterungen. Eine Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV vom Januar 2014 zeigt jedoch auf, dass weiterhin höhere Steuerbelastungen für doppelverdienende Ehepaare bestehen: ab mittleren Gesamteinkommen im Kanton Zürich und Tessin und für niedrige Einkommen im Kanton Aargau und Waadt.

Kann sich beispielsweise der Kanton Zürich als drittwirtschaftsstärkster Kanton der Schweiz (nach Genf und Zug) einen derartigen Anreiz für Ehepaare im Erwerbsalter wirklich langfristig leisten? Einen konstruierten Anreiz, Teilzeit- oder Einzelverdiener-Arbeitsmodelle zu belohnen? Verzichtet der Kanton damit nicht automatisch auf höhere Einnahmen aus der Einkommensteuer? Müssen die Gemeinden dadurch nicht auch später die damit einhergehenden niedrigeren Renten der Ehepaare durch Transferzahlungen kompensieren? Soll dieser Anreiz dazu dienen, die traditionelle – in der Realität bereits überholte – Rollenteilung von Frau und Mann zu retten? Nennt sich die SVP – mit 30 Prozent die im Kantonsrat am stärksten vertretene Partei – nicht “Partei des Mittelstandes”?

 “Was bisher geschah”

Die CVP reicht im November 2012 die “Volksinitiative für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe” ein. Ziel ihrer Initiative ist die Beseitigung der Benachteiligung verheirateter Paare gegenüber anderen Lebensgemeinschaften bei den Steuern und der AHV. Teil dieses Vorschlags ist unter anderem die Aufnahme der Definition Ehe als eine “auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau” in die Schweizer Bundesverfassung.

Im Oktober 2013 empfiehlt der Bundesrat die Initiative zur Annahme: beschränkt auf die Thematik der direkten Bundessteuer. Aus Sicht des Bundesrates  besteht im Bereich der Sozialversicherungen kein Handlungsbedarf.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates diskutiert bereits im selben Monat Varianten für einen direkten Gegenentwurf, um auf die Problematik einer möglichen Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften einzugehen.

Im Februar 2014 spricht sich auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren für die Beseitigung der sogenannten Heiratsstrafe aus. Im Rahmen der Sozialversicherungen sieht sie Raum für Kompromisse.

Die Finanzkommission des Ständerates sieht im darauffolgenden März einen Systemwechsel hin zur Individualbesteuerung als unmöglich an und sistiert erst einmal das Geschäft, bis sich die Wirtschaftskommission des Nationalrates “mit diesen drei spezifischen Punkten befasst hat”. In der Zwischenzeit lehnen die Grünliberalen die Initiative in ihrer ursprünglichen Form ab, SP und FDP schlagen eine Individualbesteuerung vor, CVP und SVP ein Splitting-Modell.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates gibt den Auftrag für die Erarbeitung eines Gegenvorschlag an das Bundesamt für Justiz weiter. Das BJ schlägt im April 2014 die Ergänzung der Bundesverfassung mit folgendem Satz vor: “Die Ehe darf gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und Sozialversicherungen.” Auf diesem Weg ist nicht nur die Diskriminierung anderer Lebensgemeinschaften aufgehoben (siehe CVP-Definition der Ehe) und die Möglichkeit für eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren geschaffen. Ein späterer Wechsel zur Individualbesteuerung ist ohne eine weitere Verfassungsänderung damit auch für Ehepaare möglich.

Im Juni 2014 verabschiedet die Wirtschaftskommission des Nationalrates den Gegenentwurf des BJ und legt diesen einem ausgewählten Adressatenkreis zur Konsultation vor (Pink Cross, LOS, Kantone, in der Bundesversammlung vertretene Parteien). Sie wird über dessen Ergebnisse im vierten Quartal beraten.

Und das Erbrecht?

Ständerat Felix Gutzweiler (FDP) reichte 2010 die Motion “Für ein zeitgemässes Erbrecht” ein, welches auch den Einbezug von Konkubinatspartnern in das Erb- und Pflichtteilrecht beinhaltete. Der Ständerat nahm die Motion an. Im März 2011 stellte der Nationalrat jedoch die Streichung der erblichen Gleichberechtigung von Konkubinats- mit Ehepaaren als Bedingung zur Annahme. Er beschloss des Weiteren, dass “die Familie als institutionelle Konstante auch weiterhin geschützt werden muss.”

Der Bundesrat wurde daraufhin beauftragt, das über hunderjährige Erb- und Plichtteilrecht flexibler auszugestalten und beantragte im August 2010 die Annahme der Motion. Stand der Beratung ist “überwiesen” mit Zuständigkeit beim EJPD.

“Gute” und innovative Schweiz

Der “Good Country Index” misst, was jedes einzelne Land zum Wohl der Gesellschaft und der Menschheit auf der ganzen Welt beiträgt. Die Schweiz belegt den dritten Platz. (yeah!)

Der “Global Innovation Index” besteht aus einem Ranking der Innovations-Fähigkeiten und -Resultate der verschiedenen Länder. Die Schweiz belegt den ersten Platz. (und nochmal yeah!)

Haben wir damit nicht die optimalsten Vorraussetzungen, kreative Lösungen zu finden und Tatsachen zu schaffen, eine der wichtigsten Werte der Schweiz, Freiheit und Unabhängigkeit, aufrecht zu erhalten? Freiheit, die Form der Lebensgemeinschaft zu wählen, die jedem Menschen am besten entspricht und dabei keine Unterschiede in den Rechten und Pflichten vorzufinden.

Neue Blog-Beiträge abonnieren

.