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Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft besagt: “Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetzt sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.” Am landesweiten Frauenstreik vom 14. Juni diesen Jahres forderten 500.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf der Strasse diese Lohngerechtigkeit ein. Dazu steht im Manifest feministischer Streik & Frauen*streik Zürich: “Wir tolerieren weder sexistisches noch rassistisches Lohngefälle.”

Ab dem 21. Oktober leisten Frauen Gratisarbeit

“Im privaten Sektor verdienten Frauen im Jahr 2016 durchschnittlich 19,6% weniger (arithmetisches Mittel) als ihre männlichen Kollegen.”, hält das Bundesamt für Statistik in einer Medienmitteilung nach durchgeführter Lohnstrukturerhebung fest. Das bedeutet rechnerisch: Frauen leisten ab dem Mittag des 21. Oktobers bis Ende Jahr in ihrer entlöhnten Tätigkeit Gratisarbeit. Neben der Tatsache, dass sie ihre Haus- und Care-Arbeit unentgeltlich erbringen.

Die Lohnungerechtigkeit beginnt bereits beim Einstieg ins Berufsleben nach Abschluss einer Ausbildung. So beträgt der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen nach Abschluss an einer universitären Hochschule 19%, der Matura 12% oder einer Berufsausbildung 11%. Diese Diskriminierung kann objektiv nicht erklärt werden. Längere Unterbrüche aus familiären Gründen, das damit verbundene niedrigere Dienstalter und die unterschiedliche Berufserfahrung – die Argumente für erklärbare spätere Lohnungleichheiten – kommen hier noch nicht zum Zug. Diese ungleichen Einstiegsgehälter können im weiteren Berufsleben nur schwer wieder ausgeglichen werden.

Nicht wirklich überraschend ist, dass gerade in den Branchen mit den höchsten Löhnen und Unternehmensgewinnen der Lohnunterschied am grössten ist: In der Finanzdienstleistungsindustrie wie Banken und Versicherungen verdienen Frauen 30% weniger als ihre männlichen Kollegen, in der Beratungsbranche 27%.

Wenn es um die Diskussion von Lösungsansätzen geht, wie Institutionen im privaten und öffentlichen Sektor den Frauenanteil in den verschiedenen Kaderpositionen erhöhen könnten, kommt oft das Argument zum Tragen, dass es im Pool der Führungskräfte zu wenig Frauen gäbe. Wenn nun aber Frauen – neben anderen strukturellen Herausforderungen – im unteren Kader 14% und ab dem mittleren bis obersten Kader 19% weniger verdienen, stellt sich doch die Frage, wieso Frauen mehr Verantwortung einhergehend mit steigender Lohnungleichheit übernehmen sollten.

Lohngleichheit als systemisches Konstrukt

Um die bereits erwähnte erklärbare aber auch unerklärbare Lohnungleichheit aufzulösen, ist es erforderlich, das damit verbundene systemische Konstrukt umzugestalten. Die unerklärbare Lohnungleichheit muss sowohl im privaten als auch öffentlichen Sektor gemäss Bundesverfassung durchgesetzt werden.

Die erklärbare Lohnungleichheit wird durch zwei Faktoren aufgelöst. Mit der Einführung eines Elterngelds nach schwedischem Vorbild können die Elternteile selbst entscheiden, wie sie die Verantwortung zur Versorgung ihres Kindes untereinander aufteilen. Die damit einhergehenden Arbeitsunterbrüche und niedrigeren Dienstalter werden auf beide verteilt und sie stehen vor einer wirklichen Wahl. Ein zusätzlicher Faktor stellt die vollumfängliche Versorgung einer den Arbeitszeiten entsprechen Kinderbetreuung dar.

Am 20. Oktober wählen wir die National- und Ständeräte für die nächste Legislaturperiode und damit die Politikerinnen und Politiker von denen wir erwarten, dass sie die Umsetzung der Forderungen des Frauenstreiks und der garantierten Rechtsgleichheit in Angriff nehmen.

Quellen: Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 23. September 2018), Manifest feministischer Streik & Frauen*streik Zürich, Wikipedia, Unia in “Frauenzahltag!”, Bundesamt für Statistik der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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